KANZLEI KAMMER  

Rechtsanwältin Joana Kammer

 

Kontakt:

Hamburger Str. 43

76829 Landau in der Pfalz  

 

Tel.:  06341 7006043 06341 7006043  

Fax:  06341 9380923  

info@kanzlei-kammer.de  

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE306945491

 

 

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Rechtsanwältin Kammer ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Landauer Str. 17, 66482 Zweibrücken, zentrale@rak-zw.de, www.rak-zw.de.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG

Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart

 

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug soweit es sich handelt um

  • die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen und türkischen Gerichten; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 Zivilprozessordnung);
  • die Beratung und die Beschäftigung, die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts einschließlich des Rechts der Türkei;
  • eine im europäischen Ausland oder in der Türkei vorgenommenen Tätigkeit.

Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeder Art oder durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt werden, sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert.

 

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages.

 

 

Berufsrechtliche Regelungen 

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Berufsordnung (BORA),
  • Fachanwaltsordnung (FAO),
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden: www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht.

 

 

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de.

 

 

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Zur Beilegung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit Verbrauchern sind wir außerdem zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, bereit. 

 

 

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

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