KANZLEI KAMMER berät und vertritt Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei prüfen und gestalten wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. und bieten Schulungen von HR-Verantwortlichen an. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf Dienstverhältnissse wie beispielsweise von Vorständen und Geschäftsführern sowie auf Handelsvertreterverhältnisse.
Unsere Beratung umfasst darüber hinaus sämtliche Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, das heißt, der Rechtsbeziehung zwischen Koalitionen von Arbeitnehmern (Betriebsrat, Gewerkschaft) und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Wir unterstützen bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, schulen Wahlvorstände und Betriebsräte und vertreten Sie in Einigungsstellenverfahren.
Rechtsanwältin Kammer berät und vertritt aus Überzeugung Arbeitgeber, Unternehmen, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, Vorstände und Handelsvertreter gleichermaßen.
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