Arbeitsrecht
KANZLEI KAMMER berät und vertritt Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei prüfen und gestalten wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und vielem mehr.
Außerdem bieten Schulungen von HR-Verantwortlichen an. Im Schadensfall begleiten wir Sie beispielsweise bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen und Mobbing.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf Dienstverhältnissse von Vorständen und Geschäftsführern sowie auf Handelsvertreterverhältnisse.
Unsere Beratung umfasst darüber hinaus sämtliche Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Hierunter versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Wir unterstützen bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, schulen Wahlvorstände und Betriebsräte und vertreten Sie in Einigungsstellenverfahren.
KANZLEI KAMMER berät und vertritt aus Überzeugung Arbeitgeber, Unternehmen, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, Vorständen und Handelsvertreter gleichermaßen.