Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen den an Bau(träger)verträgen Beteiligten. Häufige Aspekte sind hier Werklohn, Kaufpreis, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und die Abnahme von Bauleistungen.