Privates Baurecht
Unsere Beratung und (außer-)gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen den an Bau(träger)verträgen Beteiligten wie beispielsweise Werklohn, Kaufpreis, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und die Abnahme von Bauleistungen.